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Stiftungen

Privates Vermögen als Stiftung zum Wohle der Allgemeinheit anzulegen, hat in Niedersachsen Tradition. Die Ämter für regionale Landesentwicklung unterstützen Stifter mit Rat und Tat, erkennen die Rechtsfähigkeit einer Stiftung an und stellen im Rahmen der Stiftungsaufsicht sicher, dass der Wille der oder des Stiftenden eingehalten wird.

Gesetze zum neuen Stiftungsrecht in Kraft getreten

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BGB) ist am 01.07.2023 und das aktualisierte Niedersächsische Stiftungsgesetz (NStiftG) ist zum 01.11.2023 in Kraft getreten. mehr

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Eintragungen im Lobbyregister

Am 1.1.2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) in Kraft getreten. Für Stiftungen kann seitdem eine Registrierungspflicht gem. § 2 des LobbyRG bestehen. mehr

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Gründung einer Stiftung

Was ist eine rechtsfähige Stiftung? Wer kann stiften? Wie wird gestiftet? Warum gibt es die Stiftungsaufsicht? Hier finden Sie Antworten. mehr

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Stiftung - Allgemeine Informationen

Stiftungen zum Wohle der Allgemeinheit sind mehr denn je unverzichtbare Partner des Staates bei der Bewältigung diverser Aufgaben im kulturellen, wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich. Stiftungen gestalten die Zukunft und sind ein wichtiger Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements mehr

Stiftungsverzeichnis des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

  Stiftungsverzeichnis, Stand: 17.07.2024

Niedersächsisches Stiftungsgesetz (NStiftG)

Transparenzregister - Meldepflicht beachten!

Alle als rechtfähige anerkannten Stiftungen müssen sich seit 2017 in das Transparenzregister eintragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ansprechpartnerinnen

Melanie Hartmann
Tel: +49 5121 6970-112

Paula Behne
Tel: +49 5121 6970-118

Sarah-Ann Tönsmeier
Tel: +49 5121 6970-127

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Stiftungsaufsicht
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim


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