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Die 5. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurde aufgestellt

Flurbereinigung Altenmarhorst


Plan nach § 41 FlurbG   Bildrechte: ArL LW
Auszug aus dem Wege-und Gewässerplan

Die 5. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde aufgestellt.

Die Unterlagen stehen rechts in der Infospalte zum Download bereit.


Herr Baalmann
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-162
Fax: +49 4271 801-112

Vereinfachte Flurbereinigung Altenmarhorst

Informationen zum Verfahren

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