1264~~undefined
Niedersachsen klar Logo

Änderung des Flurbereinigungsgebietes - 8. Anordnung

Flurbereinigung Ströhen-Süd


In das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden die Flurstücke:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Holzhausen

15

74/2, 44/1

Holzhausen

13

1/1

Ströhen

40

13

Ströhen

45

5

Ströhen

43

33

Ströhen

35

16

Steinbrink

11

160/9

Steinbrink

17

57

Die Größe des Flurbereinigungsgebietes wird nur geringfügig geändert. Das Flurbereinigungsgebiet vergrößert sich durch diese Anordnung von rd. 2.122 ha um rd. 15 ha auf nunmehr rd. 2.137 ha. Enthalten sind auch die Flächendifferenzen, die durch Fortführungen von Flurstücken im Liegenschaftskataster entstanden sind. Die vorstehend genannten Flurstücke sind, soweit möglich, in den Gebietskarten dargestellt, die Bestandteil dieser Anordnung sind.

Christopher Brecht
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-147
Fax: +49 4271 801-112

Flurbereinigung Ströhen-Süd

Informationen zum Verfahren

Ströhen-Süd Bildrechte: ArL Leine-Weser

Ströhen-Süd

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln