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Änderung des Flurbereinigungsgebietes - III. Anordnung

Flurbereinigung Kirchdorf


Änderung in der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes.

Flurbereinigungsgebiet

In das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden die Flurstücke:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Scharringhausen

1

44, 45, 46, 47, 48/1, 49/2, 49/3, 49/4, 50, 51, 54/1, 54/2, 55, 56/1, 56/2

Scharringhausen

11

6/10

Barenburg

23

49

Kirchdorf

2

12/1

Kirchdorf

10

34/1

Kirchdorf

10

34/2, 35

Kirchdorf

11

46/94, 46/100

Kirchdorf

16

2/3, 28/6

Kirchdorf

18

133, 137/2, 135/5

Kirchdorf

22

10, 3, 11, 5, 12

Barenburg

20

49

Voigtei

19

21/4

Aus dem Flurbereinigungsverfahren ausgeschlossen wird das Flurstück:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Kirchdorf

15

12/3

Die Größe des Flurbereinigungsgebietes wird nur geringfügig geändert. Das Flurbereinigungsgebiet vergrößert sich durch diese Anordnung von rd. 1.576 ha um rd. 34 ha auf nunmehr rd. 1.610 ha. Die vorstehend genannten Flurstücke sind, soweit möglich, in der Gebietskarte dargestellt, die Bestandteil dieser Anordnung ist.

Gründe

Die Flurstücke sind Verhandlungsgegenstände im Rahmen der Zuteilungsplanung des Verfahrens. Die Zuziehung dient dem Zweck eine verbesserte Arrondierung landwirtschaftlicher Flächen zu erzielen.

Der Ausschluss bzw. die Zuziehung obiger Flächen ist daher notwendig.

Die Anordnung dient zur Erreichung der Ziele der Flurbereinigung.

Da durch diese Anordnung lediglich eine geringfügige Veränderung des Flurbereinigungsgebietes bewirkt wird, erfolgt sie auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Flur
Christopher Brecht
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-147
Fax: +49 4271 801-112

Flurbereinigung Ströhen-Süd

Informationen zum Verfahren

Kirchdorf   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Kirchdorf

Unterlagen

zur 3. Anordnung der Änderung des Flurbereinigungsgebietes

  Änderungsbeschluss

  Gebietskarte zur 3. Anordnung

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2025

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