Engeln-Oerdinghausen
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Engeln-Oerdinghausen
wurde 2013 eingeleitet. Das Verfahrensgebiet umfasst im Wesentlichen die Gemarkungen Engeln und Oerdinghausen des Fleckens Bruchhausen-Vilsen. Ein kleiner Bereich der Gemeinden Asendorf und Affinghausen gehören ebenso zum Verfahrensgebiet.
Die Lage des Verfahrensgebietes sowie den Zeitplan für die Bearbeitung zur Erreichung der Verfahrensziele können Sie der Verfahrenskarte und dem Verfahrensteckbrief entnehmen (siehe unten, zum Download).
Verfahrensziele - außer den allgemeinen Zielsetzungen eines nach § 86 FlurbG eingeleiteten Flurbereinigungsverfahrens - sind folgende:
(Auszug aus dem Verfahrensbeschluss vom 29.10.2013):
Schließlich sollen die Landentwicklungsmaßnahmen zur Unterstützung folgender außerlandwirtschaftlicher Ziele beitragen:
- Anpassung des Wegenetzes an gemeindliche Erfordernisse
- Unterstützung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und Optimierung von Feuchtbiotopen und Schlattstandorten, insbesondere im Rahmen des Programmes „Augen der Landschaft“ der Stiftung Naturschutz
- Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Gewässerqualität durch Anlage von Gewässerrandstreifen, insbesondere an der Hache und ihren Nebengewässern
- Verbesserung des Biotopverbundes durch lineare Landschaftselemente, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Erfordernisse des (Wind-) Erosions-schutzes
- Sicherung und Verbesserung einer ökologisch vielfältigen Kulturlandschaft, insbesondere in Form der lokal typischen Obstbaumalleen
- Verbesserung des lokalen u. regionalen Wander- und Radwegenetzes, insbesondere der Verbindung zum zentralen Kurort Bruchhausen-Vilsen
- Unterstützung der Straßenbauverwaltungen durch Flächenbereitstellung für Radwege an überörtlichen Straßen
- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Naherholung, insbesondere unter Berücksichtigung örtlicher Reitwegenutzungen bzw. der pferdehaltenden Betriebe
- Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes
Mit der Feststellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege, Gewässer, Anpflanzungen usw.) und die schrittweise Umsetzung dieser geplanten Maßnahmen, wird ein Teil der Verfahrensziele erfüllt.
Im Jahr 2020 ist der Flächentausch/ die Besitzeinweisung erfolgt. Der Flurbereinigungsplan wurde im Dezember 2022 den Beteiligten bekanntgegeben.
Am 23.10.2023 wurde die vorzeitige Ausführungsanordnung erlassen. Es folgen noch die abschließenden Verfahrensschritte der Berichtigung des Liegenschaftskatasters und der Grundbücher.
- Verfahrenskarte - Download
- Verfahrenssteckbrief - Download
- Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz, Stand: 4. Planänderung v. 15.03.2023 - Download
Herr Thomas Baalmann
Tel: +49 4271 801 162
Fax: 04271 801 112
Förderprogramm "Private Pflanzmaßnahmen" - VTG Sulingen (Antragstellung und Bearbeitung)
Engeln-Oerdinghausen
Es wurde am 26.10.2023 die vorzeitige Ausführungsanordnung mit Wirkung vom 30.10.2023 - 0.00 Uhr - angeordnet.
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