Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Flurbereinigung Hohenmoor-Uepsen
In dem Flurbereinigungsverfahren Hohenmoor-Uepsen werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), unter Einschluss der Änderungen festgestellt.
Die Ergebnisse der Wertermittlung haben für die Beteiligten ausgelegen. In dessen Folge sind Anträge, Hinweise und Einwendungen zur Wertermittlung vorgetragen worden. Nach örtlicher Überprüfung sind die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung in einer Aufstellung nachgewiesen. Diese Aufstellung und die Wertermittlungskarten (10 Blatt) der Flurbereinigung Ho-henmoor-Uepsen sind Bestandteil dieser Feststellung.
Die vollständige Feststellung mit Begründung liegt einen Monat nach dieser Bekanntgabe im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, während der Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminabsprache (unter der Tel. Nr.: 04271 / 801-117) zur Einsichtnahme aus.
Herr Carsten Walter
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-126
www.arl-lw.niedersachsen.de
Hohenmoor-Uepsen