Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Flurbereinigung Haendorf-Essen
In der Flurbereinigung Haendorf-Essen, Verf.-Nr. 2708, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) unter Berücksichtigung der Änderungen festgestellt. Gleichzeitig wird auch die Wertermittlung für das noch zuzuziehende Flurstück 9, Gemarkung Wöpse, Flur 14 festgestellt.
Gegenüber den im Oktober 2024 ausgelegten Ergebnissen der Wertermittlung haben sich geringfügige Änderungen ergeben, die nachfolgend aufgeführt sind:
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Veränderung |
Essen |
8 |
14 |
Der Weg ist nicht vorhanden und wird den angrenzenden Klassen zugeordnet. Anpassung der Zuschläge für Ackerfähigkeit |
Essen |
1 |
19 |
Anpassung der Gehölzfläche und des Schattenabschlages |
Essen |
1 |
48/9 |
Anpassung des Schattenabschlages |
Asendorf |
5 |
32/7, 33/5 |
Anpassung bzw. Eintragung des Schattenabschlages |
Asendorf |
7 |
170/46 |
Anpassung des Zuschlages für die Ackerfähigkeit |
Haendorf |
3 |
338/1 |
Umwidmung von Grünland in als Grünland genutztes Ackerland |
Haendorf |
8 |
187/16 |
Anpassung eines Gehölzstreifens |
Haendorf |
2 |
7, 8/1 |
Anpassung des Nässeabschlages |
Asendorf |
7 |
142/4 |
Anpassung des Schattenabschlages |
Die Wertermittlungsergebnisse und eine Zusammenstellung der Änderungen liegen einen Monat nach dieser Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, Raum 203 aus. Während der Dienstzeiten und nach vorheriger Absprache haben die Beteiligten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Begründung:
Im Flurbereinigungsverfahren Haendorf-Essen wurden nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) bei der Wertermittlung zugrunde gelegt und anhand eines Wertermittlungsrahmens modifiziert. Die örtliche Überprüfung der Bodenschätzung erfolgte unter Leitung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (Flurbereinigungsbehörde) von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen.
Der landwirtschaftliche Sachverständige wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft von der Flurbereinigungsbehörde bestellt.
Der Wertermittlungsrahmen ist mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt worden.
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Wertermittlungskarten haben zur Einsichtnahme vom 07.10.2024 bis 08.10.2024 für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde erläutert worden (Anhörungstermin nach § 32 FlurbG). Im Vorfeld des Anhörungstermins bestand die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Flurbereinigungsbehörde einzusehen. Die Beteiligten hatten Gelegenheit Einwendungen und Hinweise vorzubringen.
Die Einwendungen sind unter Hinzuziehung des landwirtschaftlichen Sachverständigen, sowie der Einwanderheber bzw. Grundstückseigentümer am 28. / 29.10.2024 örtlich überprüft worden. Die Überprüfungen führten tlw. zu geringfügigen Änderungen der Wertermittlungsergebnisse.
Die Wertermittlungsergebnisse unter Berücksichtigung der Änderungen sind Gegenstand dieser Feststellung. Nach abschließender Überprüfung aller vorgebrachten Einwendungen ist die Voraussetzung für die Feststellung der Wertermittlung gegeben.
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126
Haendorf-Essen