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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan)

Flurbereinigung Sulinger Moor


Auszug aus dem Wege- und Gewässerplan   Bildrechte: ArL LW
Auszug aus dem Wege- und Gewässerplan
Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 10.08.2020 genehmigt.

Die Unterlagen stehen rechts in der Infospalte zum Download bereit.


Projektleiter
Herr Thomas Baalmann
Tel: +49 4271 801 162
Fax: 04271 801 112
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