Flurbereinigungsbeschluss
Vereinfachte Flurbereinigung Kirchdorf
Mit Beschluss vom 21.09.2018 wurde die vereinfachte Flurbereinigung Kirchdorf angeordnet.
Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Kirchdorf, Samtgemeinde Kirchdorf.
Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke ist Bestandteil des Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in der Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.
Der vollständige Beschlusstext mit Begründung, das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand, die Gebietskarte sowie ein Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz (§§ 34, 85 und 154) stehen zum Download bereit.
Unterlagen zum Flurbereinigungsbeschluss
- Bekanntmachungstext - Download
- Flurbereinigungsbeschluss - Download
- Verfahrensflurstücke - Download
- Gebietskarte - Download
- Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz - Download
Informationen zur Flurbereinigung Kirchdorf
Kirchdorf
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss ist die Teilnehmergemeinschaft Kirchdorf entstanden
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Carsten Walter
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiter
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-126