Flurbereinigungsbeschluss und Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Vereinfachte Flurbereinigung Heiligenloh
Das Flurbereinigungsverfahren Heiligenloh wurde mit Beschluss vom 24.10.2018 angeordnet.
Das Verfahrensgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Twistringen. Ziel des Verfahrens ist die Durchführung von Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung, wie z.B. Anpassung und Ausbau des Wegenetzes an heutige Anforderungen. Außerdem sollen mit dem Verfahren Planungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zur Renaturierung der Heiligenloher Beeke und der Natenstedter Beeke unterstützt werden.
Das Verfahrensgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Twistringen. Ziel des Verfahrens ist die Durchführung von Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung, wie z.B. Anpassung und Ausbau des Wegenetzes an heutige Anforderungen. Außerdem sollen mit dem Verfahren Planungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zur Renaturierung der Heiligenloher Beeke und der Natenstedter Beeke unterstützt werden.
Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz (§§ 34, 85 und 154 FlurbG) stehen unten zum Download bereit.
Unterlagen zum Flurbereinigungsbeschluss
- Beschluss mit Begründung (zugleich Ladung zur Vorstandswahl) - Download
- Flurstücke im Flurbereinigungsgebiet - Download
- Gebietskarte - Download
- Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz - Download
- Vordruck für Vollmacht - Download
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
Flurbereinigung Heiligenloh
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.10.2018
zuletzt aktualisiert am:
30.10.2018
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiterin
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27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-136