Flurbereinigungsbeschluss
Vereinfachte Flurbereinigung Gessel
zugleich Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
I. Beschluss
Hiermit wird die
„Flurbereinigung Gessel“
gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Stadt Syke.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 236 ha.
Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.
Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem FlurbG (§§ 34, 85 und 154) sowie die Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft können von den Beteiligten bei der
Stadt Syke, Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke
und beim
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen,
Galtener Straße 16, 27232 Sulingen
während der jeweils üblichen Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung zwei Wochen lang nach der
Bekanntmachung eingesehen werden.
Die Eigentümer der zum Verfahren gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft, die mit dem Flurbereinigungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts entsteht. Die Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung
„Teilnehmergemeinschaft Gessel“
und hat ihren Sitz in Gessel.
Dieser Beschluss ist sofort vollziehbar, § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 15 vom 04.05.2021 (BGBl. I 882).
II. Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmer der Flurbereinigung Gessel werden hiermit gleichzeitig gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG zur
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Gessel
8.12.2022 um 19:00 Uhr
in das Gasthaus Spreekenhoff, Am Spreeken 24, 28857 Syke - Gessel
geladen.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern (Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Gessel gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten) oder Bevollmächtigten gewählt. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Anordnung zu übergeben. Der Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Die Unterlagen zum Einleitungsbeschluss stehen rechts in der Infospalte zum Download bereit.Herr Thomas Baalmann
Tel: +49 4271 801 162
Fax: 04271 801 112
Informationen zum Verfahren
Weg in Gessel
Einleitungsbeschluss mit Begründung
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