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Flurbereinigungsbeschluss und Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Mit Beschluss vom 11.10.2018 wurde die Vereinfachte Flurbereinigung Ströhen-Süd angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Wagenfeld und hat eine Größe von ca. 1880 ha.

Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt. Dieses Verzeichnis ist Bestandteil des Flurbereinigungsbeschlusses.
Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.

Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz (§§ 34, 85 und 154 FlurbG) stehen zum Download bereit.

Unterlagen zum Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigung Ströhen-Süd

Informationen zum Verfahren

Ströhen-Süd Bildrechte: ArL Leine-Weser

Ströhen-Süd

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2018
zuletzt aktualisiert am:
16.10.2018

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