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Zusammenlegungsbeschluss und Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Beschleunigte Zusammenlegung Hombach


Mit Beschluss vom 08.05.2024 wurde die Beschleunigte Zusammenlegung Hombach angeordnet.

Das Verfahrensgebiet befindet sich in den Gemeinden Stuhr und Weyhe.

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 71 ha.

Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke
-Altbestand- aufgeführt. Das Verzeichnis ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.

Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke und der Gebietskarte sowie die Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft können von den Beteiligten bei der


Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr

Gemeinde Weyhe, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe


und beim


Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen,

Galtener Straße 16, 27232 Sulingen


während der jeweils üblichen Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung zwei Wochen lang nach der
Bekanntmachung eingesehen werden.

Die Eigentümer der zum Verfahren gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft, die mit dem Flurbereinigungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts entsteht. Die Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung

„Teilnehmergemeinschaft Hombach“

und hat ihren Sitz in Weyhe.

Begründung

Die Anordnung der Zusammenlegung und die Feststellung des Zusammenlegungsgebietes erfolgt, um die Voraussetzungen für eine Gewässerentwicklung am Hombach zu schaffen. Dazu soll ein beidseitiger Gewässerrandstreifen ausgewiesen und auf den Wasser- und Bodenverband Hache und Hombach übertragen werden. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist stark zersplittert und soll den heutigen Erfordernissen entsprechend neu geordnet werden. Der Ausbau des Wegenetzes ist nicht vorgesehen.

Die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer wurden am 18.04.2024 im Rahmen einer
Informationsveranstaltung im Rathaus der Gemeinde Weyhe zu dem geplanten Zusammenlegungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten gemäß § 93 Abs. 2 FlurbG gehört. Einwendungen gegen die Einleitung der Beschleunigten Zusammenlegung Hombach wurden nicht geäußert. An der Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens besteht seitens der Grundstückseigentümer ein großes Interesse.

Die betroffenen Gemeinden haben die Einleitung des Verfahrens beantragt. Die landw. Berufsvertretung wurde ebenfalls gehört und hat keine Bedenken vorgebracht.

II. Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Die Teilnehmer der Beschleunigten Zusammenlegung Hombach werden hiermit gleichzeitig
gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG zur

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hombach

am Donnerstag, dem 06. Juni 2024 um 18:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Stuhr, Blockener Str. 6, 28816 Stuhr (Sitzungssaal)

geladen.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern (Eigentümer der zum Zusammenlegungsgebiet Hombach gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten) oder Bevollmächtigten gewählt. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde auf Anforderung zu übergeben. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.


Die detaillierten Unterlagen zum Zusammenlegungsbeschluss finden Sie rechts in der Infospalte zum Download.

Projektleiter
Herr Thomas Baalmann
Tel: +49 4271 801 162
Fax: 04271 801 112
Hombach   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Beschleunigte Zusammenlegung Hombach

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2024

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