Heiligenloh
DIE VEREINFACHTE FLURBEREINIGUNG
Das Flurbereinigungsverfahren Heiligenloh wurde mit Beschluss vom 24.10.2018 angeordnet. Das Verfahrensgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Twistringen. Ziel des Verfahrens ist die Durchführung von Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung, wie z.B. Anpassung und Ausbau des Wegenetzes an heutige Anforderungen. Außerdem sollen mit dem Verfahren Planungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zur Renaturierung der Heiligenloher Beeke und der Natenstedter Beeke unterstützt werden.
2019 wurde der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (P41) genehmigt.
Anschließend erfolgte die Umsetzung der darin enthaltenen Wegebau- und Grünordnungsmaßnahmen. Nachdem 2021 die Wertermittlung abgeschlossen wurde, wird derzeit die vorläufige Besitzeinweisung vorbereitet, durch die die Beteiligten zum Oktober 2025 in die neuen Flächen eingewiesen werden sollen.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Twistringen und dem Landkreis Diepholz bzw. der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz werden derzeit außerdem Planungen zur Renaturierung der Heiligenloher Beeke im Abschnitt zwischen der Henckemühle und der Einmündung der Natensteder Beeke vorangetrieben.
- Verfahrenssteckbrief - Download
- Verfahrenskarte - Download
- Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz - Download
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801 136
weitere Informationen
Förderprogramm "Private Pflanzmaßnahmen" - VTG Sulingen (Antragstellung und Bearbeitung)
Flurbereinigung Heiligenloh
Genehmigung der 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Artikel-Informationen
erstellt am:
31.07.2018
zuletzt aktualisiert am:
27.05.2024
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
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Tel: +49 4271 801-136