Genehmigung der 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Flurbereinigung Heiligenloh
Die 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungs-gesetzwurde am 07.03.2023 genehmigt.
Rechts in der Infospalte sind die Plangenehmigung und die Planungsunterlagen zu Ihrer Information aufgeführt.
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
Flurbereinigung Heiligenloh
Unterlagen
zur Genehmigung der 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz
Genehmigung der 1.Planänderung
Karte zur 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
Feststellung, dass für das Vorhaben keine UVP erforderlich ist