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Genehmigung der 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Flurbereinigung Heiligenloh


Heiligenloh   Bildrechte: ArL LW
1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


Die 1. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungs-gesetzwurde am 07.03.2023 genehmigt.

Rechts in der Infospalte sind die Plangenehmigung und die Planungsunterlagen zu Ihrer Information aufgeführt.

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

 

Flurbereinigung Heiligenloh

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2023

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