Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan)
Flurbereinigung Kirchdorf
Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 28.12.2020 genehmigt.
Die Unterlagen stehen rechts in der Infospalte zum Download bereit.
Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126
Herr Carsten Walter
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Informationen zur Flurbereinigung Kirchdorf
Kirchdorf
Unterlagen
zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (Wege- und Gewässerplan)
Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen
Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Tabelle zur Vorprüfung des Einzelfalles im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht
Artikel-Informationen