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Ansprechpartner/in:
Herr Heinrich Dammeier
Verantwortlich für die Flurbereinigung ist das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL LW), Geschäftsstelle Sulingen. Das ArL hat die Verhandlungen mit den Grundeigentümern geführt und wird allen betroffenen Teilnehmern in Kürze detaillierte Unterlagen zur vorläufigen Besitzeinweisung zukommen lassen. Jeder Teilnehmer erhält unter anderem den Nachweis über seine alten und neuen Flächen und die Anspruchsberechnung. Die Neuordnung erfolgte auf der Grundlage von Planwunschverhandlungen und weiterführenden Gesprächen, wobei eine wertgleiche Landabfindung oberstes Gebot war.
Vor Ort werden die Grenzpunkte der veränderten Flächen mit Holzpflöcken gekennzeichnet. Die Pflöcke enthalten die jeweiligen Ordnungsnummern der Neubesitzer. Das LGLN bittet alle Bürger eindringlich, die Pflöcke nicht zu beschädigen, zu entfernen oder zu verändern.
Bei den örtlichen Arbeiten müssen Mitarbeiter des Katasteramtes Grundstücke und Hofräume betreten. Die Messtrupps werden bemüht sein, Beeinträchtigungen sowie Flurschäden möglichst zu vermeiden, bitten bei unvermeidlichen Störungen jedoch um Verständnis.
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Barver-Nord wurde im Jahr 2012 eingeleitet und umfasst ca. 1860 Hektar, gut zwei Drittel ist jetzt von den Vermessungsarbeiten zur Neuzuteilung betroffen.
Das ArL (Heiner Pleuß) ist zufrieden, dass weitgehend einvernehmliche Lösungen mit den Beteiligten erzielt werden konnten. Absteckunq der neuen Grenzen in der Vereinfachten Flurbereinigung Barver-Nord.
Vorläufige Besitzeinweisung steht an (31.07.2017)