Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Flurbereinigung Ridderade-Stophel
In der Vereinfachten Flurbereinigung Ridderade-Stophel, Verf.-Nr. 2681, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) unter Berücksichtigung der Änderungen festgestellt.
Gegenüber den im März/April 2023 ausgelegten Ergebnissen der Wertermittlung haben sich geringfügige Änderungen ergeben.
Die geänderten Wertermittlungskarten und eine Zusammenstellung der Änderungen liegen einen Monat nach dieser Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, Raum 134 aus. Während der Dienstzeiten und nach vorheriger Absprache haben die Beteiligten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Begründung:
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ridderade-Stophel wurden nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) bei der Wertermittlung zugrunde gelegt. Die örtliche Überprüfung der Bodenschätzung erfolgte unter Leitung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (Flurbereinigungsbehörde) von einem landwirtschaftlichen Sachverständigen.
Im Vorfeld wurde mit dem Vorstand der TG und dem landwirtschaftlichen Sachverständigen ein Wertermittlungsrahmen aufgestellt.
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Wertermittlungskarten haben zur Einsichtnahme vom 28. bis 30. März 2023 und am 04. April 2023 für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde erläutert worden (Anhörungstermin nach § 32 FlurbG). Die Beteiligten hatten Gelegenheit Einwendungen und Hinweise vorzubringen.
Es wurde ein Einwand vorgebracht, der am 26.04.2023 Vorort überprüft wurde. Die Überprüfung führte zu geringfügigen Änderungen der Wertermittlungsergebnisse.
Die Wertermittlungsergebnisse unter Berücksichtigung der Änderungen sind Gegenstand dieser Feststellung. Nach abschließender Überprüfung aller vorgebrachten Einwendungen und Hinweise ist die Voraussetzung für die Feststellung der Wertermittlung gegeben.
Das Dokument zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann auch rechts in der Infospalte heruntergeladen werden.
Frau Anna Muckelberg
Tel: +49 4271 801 136
Ridderade-Stophel