Schlussfeststellung
Beschleunigte Zusammenlegung WV Sulinger Land
Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist durch die Ausführungsanordnung vom 04.09.2023 bewirkt und den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in der Beschleunigten Zusammenlegung WV Sulinger Land hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der Beschleunigte Zusammenlegung WV Sulinger Land sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft wird die Beschleunigte Zusammenlegung WV Sulinger Land beendet. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.
Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben.
Das Liegenschaftskataster wurde berichtigt.
Gegenseitige Verpflichtungen, Ansprüche und sonstige Angelegenheiten zwischen den Teilnehmern, der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser - Geschäftsstelle Sulingen - als Flurbereinigungsbehörde bestehen nicht mehr.
Herr Thomas Baalmann
Tel: +49 4271 801 162
Fax: 04271 801 112
Beschleunigte Zusammenlegung WV Sulinger Land
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