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Schlussfeststellung

Die Flurbereinigung Barver-Nord ist abgeschlossen


Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist durch die Ausführungsanordnung vom 29.11.2021 bewirkt und den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in der Vereinfachten Flurbereinigung Barver-Nord hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Barver-Nord sind abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft wird die Vereinfachte Flurbereinigung Barver-Nord beendet. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.

Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben. Das Liegenschaftskataster wurde berichtigt.

Gegenseitige Verpflichtungen, Ansprüche und sonstige Angelegenheiten zwischen den Teilnehmern, der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser - Geschäftsstelle Sulingen - als Flurbereinigungsbehörde bestehen nicht mehr.

Rechts in der Infospalte kann der Text der Schlussfeststellung heruntergeladen werden.


Dezernatsteilleiter 4.2
Herr Olaf Stührmann
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-181

Vereinfachte Flurbereinigung Barver-Nord

Informationen zum Verfahren

LAndwirtschaftlicher Weig in Barver   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Vereinfachte Flurbereinigung Barver Nord

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2024

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