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Vermessungsarbeiten in der Vereinfachten Flurbereinigung Hustedt beginnen

Artikel vom 8.4.20


Vermessung   Bildrechte: ArL Leine-Weser
Vermessung Hustedt
Ab Mitte April 2020 werden Messtrupps des Katasteramtes im Auftrag des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen im Flurbereinigungsverfahren Hustedt zunächst die Umringsgrenze des Verfahrens- bzw. des Neuvermessungsgebietes vermessen und förmlich feststellen.
In der Folge werden dann das Wege- und Gewässernetz sowie Hof- und Gebäudeflächen als sogenannte Bedingungsflächen und die für die spätere Landzuteilung bedeutsamen topografischen Punkte aufgemessen.
Es handelt sich hierbei noch nicht um die Übertragung der neuen Grenzen (Neuzuteilung) in die Örtlichkeit.
Die neuen Grenzen werden erst zur Besitzeinweisung (Neuzuteilung) in den dann vorgegebenen Rahmen des aufgemessenen Wege- und Gewässernetzes eingerechnet und im abschließenden Teil der “Flurbereinigungsvermessung“ in die Örtlichkeit übertragen.
Bei den örtlichen Arbeiten müssen Mitarbeiter des Katasteramtes Grundstücke und Hofräume betreten. Die Messtrupps werden bemüht sein, Beeinträchtigungen sowie Flurschäden weitestgehend zu vermeiden, bitten bei unvermeidlichen Störungen jedoch um Verständnis.Ab Mitte April 2020 werden Messtrupps des Katasteramtes im Auftrag des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen im Flurbereinigungsverfahren Hustedt zunächst die Umringsgrenze des Verfahrens- bzw. des Neuvermessungsgebietes vermessen und förmlich feststellen.
In der Folge werden dann das Wege- und Gewässernetz sowie Hof- und Gebäudeflächen als sogenannte Bedingungsflächen und die für die spätere Landzuteilung bedeutsamen topografischen Punkte aufgemessen.
Es handelt sich hierbei noch nicht um die Übertragung der neuen Grenzen (Neuzuteilung) in die Örtlichkeit.
Die neuen Grenzen werden erst zur Besitzeinweisung (Neuzuteilung) in den dann vorgegebenen Rahmen des aufgemessenen Wege- und Gewässernetzes eingerechnet und im abschließenden Teil der “Flurbereinigungsvermessung“ in die Örtlichkeit übertragen.
Bei den örtlichen Arbeiten müssen Mitarbeiter des Katasteramtes Grundstücke und Hofräume betreten. Die Messtrupps werden bemüht sein, Beeinträchtigungen sowie Flurschäden weitestgehend zu vermeiden, bitten bei unvermeidlichen Störungen jedoch um Verständnis.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2021

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