Vorzeitige Ausführungsanordnung
Vereinfachte Flurbereinigung Ströhen-Nord
Die Ausführung des Flurbereinigungsplans wurde angeordnet. Als Zeitpunkt wird der
07.08.2023 - 0.00 Uhr -
festgesetzt.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:
- Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.
- Die Landabfindung tritt hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, soweit sie nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtliche Lage ausgewiesenen Grundstücke über. Die durch den Flurbereinigungsplan neu begründeten Rechte entstehen mit dem oben genannten Stichtag.
- Der Besitzübergang und die Nutzung der neuen Flurstücke sind bereits durch Überleitungsbestimmungen des Amtes für regionale Landentwicklung Sulingen vom Juli 2018 geregelt worden. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 13.08.2018 enden mit dieser Ausführungsanordnung.
Den vollständigen Bekanntmachungstext könne Sie dem Dokument "Ausführungsanordnung" entnehmen. Siehe auch Infospalte
Brücke in Ströhen-Nord