Einleitungsbeschluss
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Gronau-Wald
- Der Einleitungsbeschluss ist seit dem 13.02.2023 Unanfechtbar -
Gemäß § 93 Abs. 2 i.V.m. §§ 6 Abs. 1 und 86 Abs. 2 Nr.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird hiermit das
Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Gronau-Wald, Landkreis Hildesheim 158angeordnet. Das Verfahrensgebiet wird wie folgt festgestellt:
Gemeindebezirk |
Gemarkung |
Flur |
Samtgemeinde Leinebergland / Stadt Gronau (Leine) |
Eddinghausen-Gronau (Leine) |
5, 6 tlw. |
Samtgemeinde Leinebergland / Stadt Gronau (Leine) |
Barfelde |
2 tlw. |
Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Größe des Zusammenlegungsgebietes beträgt rd. 266 Hektar.
Nach § 16 FlurbG entsteht mit diesem Beschluss die Teilnehmergemeinschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Gronau und führt die Bezeichnung:
"Teilnehmergemeinschaft der beschleunigten Zusammenlegung Gronau-Wald, Landkreis Hildesheim".
Bestandteile dieses Beschlusses sind die Gebietskarte mit Abgrenzung des Verfahrens, das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, die Bestimmungen über Nutzungsänderungen und das Betreten der Grundstücke sowie die Begründung dieses Beschlusses.
Der Beschluss mit allen Bestandteilen liegt für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung - im Verwaltungsgebäude 2 der Samtgemeinde Leinebergland,
Am Markt 3, Zimmer 19, 31028 Gronau (Leine) zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Des Weiteren können der Beschluss, die Gebietskarte, die Übersichtskarte und die Liste der Verfahrensflurstücke im Internet unter:
www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Den vollständigen Beschluss sowie die Anlagen entnehmen sie bitte dem Downloadbereich auf der rechten Seite!
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
Ausschnitt aus der Gebietskarte