Einleitungsbeschluss
Vereinfachte Flurbereinigung Alme-Lamme-Riehe
Gemäß § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird hiermit das
Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Alme-Lamme-Riehe, Landkreis Hildesheim 159angeordnet. Das Verfahrensgebiet wird wie folgt festgestellt:
Gemeindebezirk |
Gemarkung |
Fluren (tlw.) |
Gemeinde Sibbesse |
Almstedt |
6, 7, 10, 11 |
Gemeinde Sibbesse |
Petze |
6, 8 |
Gemeinde Sibbesse |
Segeste |
2, 3, 4, 5 |
Gemeinde Sibbesse |
Westfeld |
11 |
Stadt Bad Salzdetfurth |
Breinum |
4, 7 |
Stadt Bad Salzdetfurth |
Östrum |
1, 2, 4, 5 |
Gemeinde Lamspringe |
Sehlem |
10, 11, 13, 14 |
Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Die Größe des Flurbereinigungsgebietes beträgt rd. 685 Hektar.
Nach § 16 FlurbG entsteht mit diesem Beschluss die Teilnehmergemeinschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Almstedt und führt die Bezeichnung:
"Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Alme-Lamme-Riehe, Landkreis Hildesheim 159"
Bestandteile dieses Beschlusses sind die Gebietskarte mit Abgrenzung des Verfahrens, das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, die Bestimmungen über Nutzungsänderungen und das Betreten der Grundstücke sowie die Begründung dieses Beschlusses.
Der Beschluss mit allen Bestandteilen liegt für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung - im Bürgerbüro der Gemeinde Sibbesse, Lindenhof 1, 31079 Sibbesse zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Nummer 05065/801-16 wird gebeten.
Des Weiteren können die Unterlagen auch im Internet auf der folgenden Webseite eingesehen werden: www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/bekanntmachungen/
Den vollständigen Beschluss sowie die Anlagen entnehmen sie bitte dem Downloadbereich auf der rechten Seite!
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
Auszug aus der Gebietskarte