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Vereinfachte Flurbereinigung Despetal - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Öffentlichen Bekanntmachung vom 28.10.2021:

In dem Flurbereinigungsverfahren Despetal, Landkreis Hildesheim 155, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) als verbindlich für das weitere Flurbereinigungsverfahren festgestellt.

Aufgrund der Übernahme von Vermessungsergebnissen wurde die Wertermittlung nach der Auslegung der Wertermittlungskarten bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken geändert:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Veränderung

Barfelde

7

15/10, 15/13, 119/1, 128/3

Anpassung der Wertermittlung an die Örtlichkeit

Eitzum

2

25/1, 96/2

Anpassung der Wertermittlung an die Örtlichkeit

Nienstedt

2

3/4, 4/1, 124/1

Anpassung der Wertermittlung an die Örtlichkeit

Der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten können im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim, während der Dienststunden eingesehen werden. Um telefonische Terminvereinbarung unter
(05121) 6970-140 wird gebeten.


Der vollständige Bekanntmachungstext steht rechts als Download zur Verfügung


Projektleiter
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202

weitere Informationen

Despetal Bildrechte: ArL Leine-Weser

Despetal

Vereinfachte Flurbereinigung Despetal

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
08.11.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Ulrich Otto

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-154

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