Vereinfachte Flurbereinigung Despetal - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Öffentlichen Bekanntmachung vom 28.10.2021:
In dem Flurbereinigungsverfahren Despetal, Landkreis Hildesheim 155, werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) als verbindlich für das weitere Flurbereinigungsverfahren festgestellt.
Aufgrund der Übernahme von Vermessungsergebnissen wurde die Wertermittlung nach der Auslegung der Wertermittlungskarten bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken geändert:
Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
Veränderung |
Barfelde |
7 |
15/10, 15/13, 119/1, 128/3 |
Anpassung der Wertermittlung an die Örtlichkeit |
Eitzum |
2 |
25/1, 96/2 |
Anpassung der Wertermittlung an die Örtlichkeit |
Nienstedt |
2 |
3/4, 4/1, 124/1 |
Anpassung der Wertermittlung an die Örtlichkeit |
Der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten können im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim, während der Dienststunden eingesehen werden. Um telefonische Terminvereinbarung unter
(05121) 6970-140 wird gebeten.
Der vollständige Bekanntmachungstext steht rechts als Download zur Verfügung
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
weitere Informationen
Despetal
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
08.11.2021
Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Ulrich Otto
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-154