Eschershausen
Die Unternehmensflurbereinigung Eschershausen
Im Bereich der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Landkreis Holzminden ist der Bau einer Ortsumgehung im Zuge der Bundesstraßen 64 und 240 geplant. Zur Realisierung der Ortsumfahrung Eschershausen-Nord wird ein Flurbereinigungsverfahren nach §87 FlurbG durchgeführt, da durch das Unternehmen landwirtschaftliche Fläche im großen Umfang in Anspruch genommen wird.
Das Flurbereinigungsverfahrens Eschershausen-Nord wurde seit mehreren Jahren, zeitlich angelehnt an den Planungsprozess der SBV, vorbereitet. Der Antrag des Enteignungs-kommissars auf Einleitung eines Unternehmensverfahrens wurde am 17.10.2013 gestellt.
Im März 2015 ist der Planfeststellungsbeschluss der SBV rechtskräftig geworden.
Für Herbst dieses Jahres hat die Straßenbauverwaltung den offiziellen Baubeginn angekündigt.
Das Flurbereinigungsverfahren Eschershausen ist mit einer Größe von 807 ha im April 2016 eingeleitet worden. Das Verfahren erstreckt sich auf Teile der Gemarkungen Eschershausen, Holzen, Lüerdissen und Scharfoldendorf - alle SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Landkreis Holzminden – und die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme wird bodenordnerisch begleiten.
Die folgenden Zielsetzungen sollen dabei umgesetzt werden:
- Flächenbereitstellung für das Unternehmen OU B64/B240 Eschershausen-Nord einschließlich der Nebenanlagen
- Neustrukturierung des Grundbesitzes insbesondere zur Minimierung der durch den Bau der OU entstehenden Nachteile
- Bereitstellung der Kompensationsflächen der SBV
- Beseitigung bzw. Minderung der durch das Unternehmen verursachten Nachteile für die allgemeine Landeskultur
- Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes
Ersatzflächen stehen zurzeit noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Von einem erforderlichen Landabzug nach §88 FlurbG muss daher momentan ausgegangen werden. Zur Minimierung des Landabzuges ist der Erwerb weiterer Ersatzflächen durch die Flurbereinigungsbehörde jedoch vorgesehen.
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
weitere Informationen
- Flurbereinigungsbeschluss
- Teilplan A zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
- Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
- Ergänzungsbeschluss
- Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach §41 FlurbG
- Planänderung unwesentlicher Bedeutung gemäß §41 Abs. 4 Satz 2 und 3 FlurbG
- Feststellung der Wertermittlungsergebnisse (Zuziehung und Änderungen)
- III. Anordnung - Gebietsänderung
WMS-Dienst / LEA-Portal
Wenn Sie sich bereits eingeleitete Verfahren in einem GIS anschauen oder einbinden möchten, finden Sie hier weitere Infos.
Link für den WMS-Dienst Landentwicklung: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/land-d3/wms?
Eschershausen
Wissenswertes
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Karsten Bödecker
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Projektleiter
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202