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Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung zugezogener Flurstücke

Flurbereinigung Negenborn


In dem Flurbereinigungsverfahren Negenborn, Landkreis Holzminden 104, liegen die
Er­gebnisse der Wertermittlung für die in der Zeit vom 26.07.2021 bis 08.06.2022 durch die 8. und 9. Änderungsanordnung zum Flurbereinigungsbeschluss zugezogenen Flurstücke vor:

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Arholzen

Arholzen

3

110

Holenberg

Holenberg

4

219/1, 219/2

Holenberg

Holenberg

6

265, 266/1, 266/2, 290/1, 290/2, 291/1, 291/2

Negenborn

Negenborn

7

206/270, 240/270, 335/270, 270/1

Negenborn

Negenborn

11

4/2

Stadtoldendorf

Stadtoldendorf

8

109/581, 110/581, 574, 575, 576, 577, 579, 580, 582, 583, 584, 585, 586, 587, 588, 1349/578, 1360/578, 1635/574, 2068/3, 2205

Stadtoldendorf

Stadtoldendorf

9

113/636, 114/636

Zur Anhörung der Beteiligten über die Wertermittlungsergebnisse ist der Termin nach § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976
(BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2794) für

Mittwoch, den 13. November 2024 um 10:00 Uhr,

im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim,

Sitzungsraum Schaumburger Land (1. OG)

anberaumt, zu dem die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens hiermit geladen werden.

Gemäß § 32 FlurbG haben die Beteiligten des Flurbe­reinigungsverfahrens die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung in diesem Anhörungstermin vorzubringen. Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.

Die Karten mit den Wertermittlungsergebnissen für die o. a. Flurstücke und der Wertermittlungsrahmen liegen im Zeitraum vom 28.10. bis 30.10.2024 sowie vom 04.11. bis 12.11.2024 während der Bürozeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Tel.-Nr.: 05121/6970-141 im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim (Zimmer A 315, 3. OG) zur Einsichtnahme aus.

In dem zur Einsichtnahme genannten Zeitraum stehen Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zur Verfügung, um über alle mit der Wertermittlung zusammenhängenden Fragen Auskunft zu erteilen.

Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich ausgestellt und öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim (Tel.: 05121/6970-139) angefordert werden.


Feldweg Negenborn Bildrechte: ArL Leine-Weser

Wirtschaftsweg Negenborn

Unternehmensflurbereinigung Negenborn

Informationen zum Verfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.10.2024
zuletzt aktualisiert am:
29.10.2024

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