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Binnen

VEREINFACHTES FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN


In einer intensiven Vorbereitungsphase wurden in enger Zusammenarbeit mit einem aus Bürgern und örtlichen Akteuren zusammengesetzten Arbeitskreis von 17 Personen die Verfahrensziele, die vorläufigen Abgrenzungen des Verfahrensgebietes und die vorliegenden allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungs-gebietes (sog. Neugestaltungsgrundsätze) erarbeitet. Die Erarbeitung der Neugestaltungsgrundsätze erfolgte in 13 Arbeitskreissitzungen im Zeitraum März 2019 bis September 2021. Die untere Naturschutzbehörde, der ULV „Große Aue“ und die Gemeinde Liebenau wurden intensiv beteiligt.

Das Flurbereinigungsverfahren Binnen wurde am 26.10.2022 eingeleitet.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Binnen wurde am 01.12.2022 von den Teilnehmern der Flurbereinigung Binnen gewählt. Zu dieser Wahl wurde am 04.11.2022 per öffentlicher Bekanntmachung durch die Samtgemeinde Weser-Aue geladen.

Im nächsten Schritt wurde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Binnen auf Grundlage der Neugestaltungsgrundsätze der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG entwickelt.

Unter Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange wurde am 27.05.2024 der Plan nach § 41 FlurbG genehmigt. Dieser Plan bildet die Grundlage für den späteren Ausbau des Wege- und Gewässernetzes.

Die ersten Wege sollen im Jahre 2024 ausgebaut werden.


Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen finden Sie hier.

Arbeitskreisprotokolle

Die Arbeitskreisprotokolle finden Sie hier:

weitere Informationen zum Verfahren

Projektleiter
Herr Carsten Walter
Tel: +49 4271 801-126

Förderprogramm "Private Pflanzmaßnahmen" - VTG Sulingen (Antragstellung und Bearbeitung)

Binnen   Bildrechte: ArL Leine-Weser

Weg in Binnen

Aktuelles

Der im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erarbeitete Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen - Plan nach § 41 FlurbG - wurde am 27.05.2024 genehmigt.

Artikel-Informationen

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Sulingen
Projektleiter
Galtener Str.16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-126

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