Lichtenmoor
EIN VEREINFACHTES FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN
im Rahmen der Sonderprojektierung “Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU)“
Aufklärungstermin
Am 03.08.2017 hat in Sonnenborstel der Aufklärungstermin gem. § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) stattgefunden.
- Präsentation zum Aufklärungstermin nach § 5 FlurbG - Download
- Ergebnis des Entwässerungskonzeptes - Download
- Karte zu den Neugestaltungsgrundsätzen - Download
- Karte zum Entwicklungskonzept Klima und Moor - Download
Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine - Weser (ArL L-W), Geschäftsstelle Sulingen beabsichtigt kurzfristig das Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor, Verf. Nr. 2641 einzuleiten.
In der Vorbereitungsphase zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind die Zielvorstellungen in Zusammenarbeit mit einem aus der Bevölkerung gebildeten Arbeitskreis unter Beteiligung der Gemeinden, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung sowie betroffener Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen gemeinsam entwickelt und in den Neugestaltungsgrundsätzen (§ 38 FlurbG) dargestellt worden.
Derzeit findet die
-
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereinigungen
(§ 5 Abs. 2 und 3 Flurbereinigungsgesetz)
in Verbindung mit der -
Darstellung und Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze (§ 38 Flurbereinigungsgesetz)
statt
Unterlagen zu den Neugestaltungsgrundsätzen
- Gebietskarte - Download
- Karte der Neugestaltungsgrundsätze - Download
- Erläuterungsbericht zu den Neugestaltungsgrundsätzen - Download
- Aufstellung Wege und Gewässer - Download
- Übersicht der Schutzgebiete - Download
- Genehmigte Folgenutzung in den Abbaugebieten - Download
- Entwässerungskonzept - Download
- Abstimmung künftige Nutzung - Download
- NSG Vorschlag Neu - Download
- Entwicklungskonzept Klima und Moor mit Gewässerplan - Download
Förderprogramm "Private Pflanzmaßnahmen" - VTG Sulingen (Antragstellung und Bearbeitung)
Herr Olaf Stührmann
Galtener Straße 16
27232 Sulingen
Tel: +49 4271 801-181
Lichtenmoor
Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen
und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan)
Wissenswertes
Artikel-Informationen