Einleitungsbeschluss
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Rodenberger Aue I
Der Einleitungsbeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde (Samtgemeinde Rodenberg) sowie den angrenzenden Kommunen ortsüblich (entsprechend ihrer Hauptsatzungen) bekanntgegeben.
Der Beschluss mit allen Bestandteilen einschließlich Begründung liegt für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus:
Rathaus Rodenberg, Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg (Zimmer 210)
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - beim ArL Leine-Weser anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des ArL-LW innerhalb einer vom Amt zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 FlurbG).
- Einleitungsbeschluss - Download
- Begründungen und Bestimmungen zum Beschluss - Download
- Gebietskarte mit Kontaktdaten - Download
- Flurstücksauflistung - Download
WMS-Dienst / LEA-Portal
Wenn Sie sich bereits eingeleitete Verfahren in einem GIS anschauen oder einbinden möchten, finden Sie hier weitere Infos.
Link für den WMS-Dienst Landentwicklung: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/land-d3/wms?
Rodenberger Aue
Wissenswertes
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