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Einleitungsbeschluss

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Rodenberger Aue I


Durch den Beschluss wird das

Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Rodenberger Aue I im Landkreis Schaumburg eingeleitet.

Der Einleitungsbeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde (Samtgemeinde Rodenberg) sowie den angrenzenden Kommunen ortsüblich (entsprechend ihrer Hauptsatzungen) bekanntgegeben.

Der Beschluss mit allen Bestandteilen einschließlich Begründung liegt für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus:

Rathaus Rodenberg, Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg (Zimmer 210)


Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - beim ArL Leine-Weser anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des ArL-LW innerhalb einer vom Amt zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 FlurbG).


Der Vollständige Text der Bekanntmachung sowie die Anlagen können hier heruntergeladen werden.

 

WMS-Dienst / LEA-Portal

Wenn Sie sich bereits eingeleitete Verfahren in einem GIS anschauen oder einbinden möchten, finden Sie hier weitere Infos.

Link für den WMS-Dienst Landentwicklung: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/land-d3/wms?

  Bildrechte: Arl Leine-Weser

Rodenberger Aue

weitere Informationen zum Verfahren

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