Änderung Nr. 2 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach §41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Vereinfachte Flurbereinigung Munzel
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Munzel ist zum Erreichen der Verfahrensziele die Änderung des Planes nach § 41 FlurbG durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine - Weser notwendig. Die Maßnahmen sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Munzel , der Stadt Barsinghausen, der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Wasserbehörde abgestimmt worden. Die Genehmigung erfolgte am 15.09.2017. (siehe unten)
Art und Umfang der Planungen sind den, in der Spalte rechts bereitgestellten, Unterlagen zu entnehmen.
Die Auslegung der Plangenehmigung und die Planunterlagen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 09.10.2017 bis zum 23.10.2017.
Öffentliche Bekanntmachung der Plangenehmigung und Auslegung der Unterlagen
Die vollständigen Texte finden Sie in den untenstehenden Dokumenten
- Plangenehmigung der 2. Änderung - Download (0,16 MB)
- Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung - Download (0,13 MB)
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Karsten Bödecker
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Projektleiter
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31134 Hildesheim
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