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Änderung Nr. 3 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Vereinfachte Flurbereinigung Munzel
Die 3. Änderung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz wurde am 02.08.2019 genehmigt.
Zum Erreichen der Verfahrensziele ist die Änderung des Planes nach § 41 FlurbG durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine – Weser notwendig. Die Maßnahmen sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Munzel und der Region Hannover abgestimmt worden.
Art und Umfang der Maßnahmen sind aus den Planungsunterlagen (s. rechte Spalte) zu entnehmen.
Projektleiter
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.05.2019
zuletzt aktualisiert am:
12.07.2021