Änderung Nr. 4 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Vereinfachte Flurbereinigung Munzel
Flurbereinigung Munzel
In dem Flurbereinigungsverfahren Munzel, Region Hannover 211, ist die vierte Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Abs. 4, Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser aufgestellt worden. Die Genehmigung der Planänderung erfolgte mit Datum vom 16.12.2022.
Die Planänderung Nr. 4 wurde zuvor mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, dem Träger des Vorhabens und den betroffenen Trägern Öffentlicher Belange abgestimmt. Die Umweltauswirkungen wurden im Zuge der Planaufstellung bewertet. Den nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinigungen wurde ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu den Maßnahmen zu äußern.
Der Plangenehmigungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Grundlage der
§§ 2 und 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71) geändert worden ist, sowie die geänderte Fassung des Planes liegen für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung - im Rathaus der Stadt Barsinghausen (Zimmer 212), Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Des Weiteren können die Unterlagen im Internet auf der folgenden Webseite eingesehen werden:
www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/bekanntmachungen/
Auf die Rechtsbehelfsmöglichkeit nach § 2 UmwRG durch Vereinigungen i. S. von §§ 2 und 3 UmwRG und nach § 4 Abs. 3 für Beteiligte nach § 61 Nr. 1 und Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71) geändert worden ist, wird hingewiesen. Die Ausschlusswirkung nach §§ 2 Abs. 2 und 3 UmwRG ist zu beachten.
Im Auftrage
Herten
Herr Karsten Bödecker
Tel: +49 5121 6970-146
Fax: +49 5121 6970-202
Auszug aus dem Plan nach §41
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
24.04.2024