Ausführung des Flurbereinigungsplanes
Flurbereinigung Sehnde-Nord
Die Vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes wird angeordnet.
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird der
26.04.2021 - 0.00 Uhr
festgesetzt.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:
- Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.
- Die Landabfindung tritt hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen Grundstücke über. Die durch den Flurbereinigungsplan neu begründeten Rechte entstehen mit dem oben genannten Stichtag.
- Der Besitzübergang und die Nutzung der neuen Flurstücke sind bereits durch die Vorläufige Besitzeinweisung in Verbindung mit den dazu ergangenen Überleitungsbestimmungen zum 01.10.2010 und in Teilen zum 01.10.2013 geregelt worden. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden mit dieser Ausführungsanordnung.
Den vollständigen Anordnungstext und die Gebietskarte finden Sie rechts in der Infospalte zum Herunterladen.
Projektleiterin
Frau Jennifer Weiß
Tel.: +49 5121 6970-163
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Jennifer Weiß
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Projektleiterin
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202