Erbenholz
Beschleunigte Zusammenlegung
Die beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz ist ein Verfahren nach §91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Sie wurde am 17.12.2020 angeordnet.
Folgende Ziele werden mit der beschleunigten Zusammenlegung verfolgt:
- Erhaltung und Stärkung einer nachhaltig funktions- und wettbewerbsfähigen Forstwirtschaft
- Zusammenlegung des Grundbesitzes und Schaffung von größeren Bewirtschaftungseinheiten
- Schaffung der Grundlage für eine geordnete Waldentwicklung in Verbindung mit einer effizienten Forstbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Naturschutzgebietsverordnung
- Sicherung ökologisch wertvoller Gebiete
- Gründung einer Forstgenossenschaft mit ideellen Anteilen
Weitergehende Informationen zu den Planungen und der Lage des Zusammenlegungsgebietes können Sie den Neugestaltungsgrundsätzen entnehmen.
Ansprechpartnerin ist:
Frau Astrid Heinrich
Tel: +49 5121 6970-135
Fax: +49 5121 6970-202
Tel: +49 5121 6970-135
Fax: +49 5121 6970-202
Weitere Informationen
- Gebietskarte.pdf - Download (1,45 MB)
- Verfahrenssteckbrief - Download (0,63 MB)
- Ablauf einer beschleunigten Zusammenlegung - Download (0,47 MB)
Vollmachtsvordrucke
Erbenholz
Aktuelles
Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden als verbindlich für das weitere Verfahren festgestellt.
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
Wissenswertes