Zusammenlegungsbeschluss
Beschleunigte Zusammenlegung Erbenholz
Gemäß § 93 Abs. 2 FlurbG ist am 17.12.2020 für den Bereich des Bockmerholzes als Grundlage für eine geordnete Waldentwicklung und –bewirtschaftung, zur Sicherstellung und Erhaltung der vorhandenen Waldtypen sowie zur Gründung einer Forstgenossenschaft mit ideellen Anteilen in Teilbereichen der Kommunen Laatzen und Sehnde das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Erbenholz eingeleitet worden.
Die Flurstücke, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke „alter Bestand“ aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Abgrenzung des Zusammenlegungsgebietes kann der beigefügten Gebietskarte entnommen werden.
Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem Flurbereinigungsgesetz können dem Downloadbereich entnommen werden.
Herr Dirk Niemann
Tel: +49 5121 6970-153
Fax: +49 5121 6970-202
Informationen zur Beschleunigten Zusammenlegung Erbenholz
Erbenholz
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
12.07.2021
Ansprechpartner/in:
Herr Dirk Niemann
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Dezernatsteilleiter
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-153
Fax: +49 5121 6970-202