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Flurbereinigungsbeschluss

Vereinfachte Flurbereinigung Billerbach-Rethmar


Mit Beschluss vom 27.09.2018 wurde die vereinfachte Flurbereinigung Billerbach-Rethmar angeordnet.

Es sollen im Verfahren folgende Ziele erreicht werden:

  • Flächenbereitstellung und lagegerechte Ausweisung eines mindestens 10 m breiten Gewässerrandstreifens und Schaffung eines Retentionsraumes nördlich des Billerbaches.
  • Neustrukturierung und Arrondierung der Flächen
  • Kleinere Rekultivierungsmaßnahmen von Wirtschaftswegeabschnitten.
  • Anlegung von Gewässerrand- bzw. Saumstreifen zur Biotopvernetzung
  • Naherholung durch Erlebbarkeit der Landschaft

Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Rethmar, Stadt Sehnde. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in der Gebietskarte dargestellt. Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt. Beide sind Bestandteils des Flurbereinigungsbeschlusses. Weitere Bestandteile sind die Begründung zum Einleitungsbeschluss sowie Bestimmungen über Nutzungsänderungen im Flurbereinigungsgebiet und das Betreten der Grundstücke.

Der vollständige Flurbereinigungsbeschluss steht zum Download bereit.

Unterlagen zum Flurbereinigungsbeschluss

Informationen zum Verfahren

 

Der Billerbach

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
07.02.2020

Ansprechpartner/in:
Frau Antje Fleckenstein

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-155
Fax: +49 5121 6970-202

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