Flurbereinigungsbeschluss
Vereinfachte Flurbereinigung Billerbach-Rethmar
Mit Beschluss vom 27.09.2018 wurde die vereinfachte Flurbereinigung Billerbach-Rethmar angeordnet.
Es sollen im Verfahren folgende Ziele erreicht werden:
- Flächenbereitstellung und lagegerechte Ausweisung eines mindestens 10 m breiten Gewässerrandstreifens und Schaffung eines Retentionsraumes nördlich des Billerbaches.
- Neustrukturierung und Arrondierung der Flächen
- Kleinere Rekultivierungsmaßnahmen von Wirtschaftswegeabschnitten.
- Anlegung von Gewässerrand- bzw. Saumstreifen zur Biotopvernetzung
- Naherholung durch Erlebbarkeit der Landschaft
Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Rethmar, Stadt Sehnde. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in der Gebietskarte dargestellt. Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt. Beide sind Bestandteils des Flurbereinigungsbeschlusses. Weitere Bestandteile sind die Begründung zum Einleitungsbeschluss sowie Bestimmungen über Nutzungsänderungen im Flurbereinigungsgebiet und das Betreten der Grundstücke.
Unterlagen zum Flurbereinigungsbeschluss
- Flurbereinigungsbeschluss - Download
- Gebietskarte - Download
- Verzeichnis der Verfahrensflurstücke - Download
- weitere Bestandteile - Download
Informationen zum Verfahren
Der Billerbach
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
07.02.2020
Ansprechpartner/in:
Frau Antje Fleckenstein
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-155
Fax: +49 5121 6970-202