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Hannoversche Moorgeest

Die vereinfachte Flurbereinigung Hannoversche Moorgeest


Das Flurbereinigungsverfahren befindet sich nordwestlich der Landeshauptstadt Hannover in der Region Hannover. Sie umfasst Teile der Städte Garbsen, Langenhagen, Neustadt am Rübenberge sowie einen Teil der Gemeinde Wedemark. Die aktuelle Abgrenzung ist der Gebietskarte zu entnehmen (siehe unten).

Das Flurbereinigungsgebiet ist fast deckungsgleich mit dem Life+-Projektgebiet Hannoversche Moorgeest. Das Gebiet beinhaltet im Wesentlichen die entsprechenden unter Naturschutz, bzw. in wenigen Teilen auch unter Landschaftsschutz stehenden Gebiete, die wiederum mit FFH Gebieten korrespondieren. Die mit den jeweiligen Verordnungen einhergehenden Beschränkungen stellen Nutzungskonfliktpotentiale dar, die mithilfe der Flurbereinigung durch die Möglichkeiten des Bodenmanagements gelöst werden sollen. Zusbaumaßnahmen durch die Teilnehmergemeinschaft sind nicht vorgesehen.

Das Life + Verfahren Hannoversche Moorgeest wird seitens der EU unterstützt. Hauptziel des LIFE+-Projektes ist die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten in den Natura 2000 - Gebieten der vier betroffenen Moore Helstorfer-, Otternhagener-, Bissendorfer- und Schwarzes Moor bei Resse. Dabei sollen die Moore der Hannoverschen Moorgeest mit aktiven baulichen Maßnahmen (z.B. Dammbauten, Grabenverschlüsse) wiedervernässt werden. Zuständig für die Planungen und Umsetzung ist das Niedersächsische Landesamt für Wasser- und Küstenschutz (NLWKN). Weitere Informationen finden sich unter www.life-moorgeest.niedersachsen.de .

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hannoversche Moorgeest wurde mit Beschluss vom 12.12.2012 eingeleitet. Am 03.05.2014 wählte die Teilnehmergemeinschaft ihren Vorstand.

Die Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung fand 2018 statt.

Im Dezember 2022 wurde der Flurbereinigungsplan vorgelegt. Die Teilnehmer erhielten hierfür Ihre Unterlagen. In den darauf folgenden Erläuterungsterminen konnten offene Fragen der Beteiligten geklärt werden. Anschließend fand am 16.12.2022 der Ausschlusstermin, in dem Widersprüche gegen den Plan vorgebracht werden konnten, statt. Die Widersprüche werden in 2023 behandelt.

Die Ausführungsanordnung, also der Stichtag des Eintritts des neuen Rechtszustandes, der im Flurbereinigungsplan geregelt wurde, ist für 2024 geplant. Zeitgleich wird das Liegenschaftskataster berichtigt. Im Anschluss daran wird das Ersuchen an die Amtsgerichte gestellt, die Grundbücher zu berichtigen. Dies ist für 2025 geplant. Die Schlussfeststellung des Verfahrens ist für 2027 geplant.


Ansprechpartner für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren:

Projektleiterin
Frau Jennifer Weiß
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202

weitere Informationen

11. Anordnung

Am 28.02.2022 wurde die 11. Anordnung über die Änderung des Flurbereinigungsgebietes erlassen und ist nun rechtskräftig.

WMS-Dienst / LEA-Portal

Wenn Sie sich bereits eingeleitete Verfahren in einem GIS anschauen oder einbinden möchten, finden Sie hier weitere Infos.

Link für den WMS-Dienst Landentwicklung: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/land-d3/wms?

Moorbläncken Otternhagener Moor   Bildrechte: S.Brosch (NLWKN)

Moorbläncken Otternhagener Moor

Aktuelles

Die vorzeitige Ausführungsanordnung wurde erlassen.

Artikel-Informationen

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-138
Fax: +49 5121 6970-202

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