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Teilnehmerversammlung mit Vorstandswahl am 04.07.2024

vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Otternhagen


Hiermit werden alle Teilnehmer zur 1. Teilnehmerversammlung am

Donnerstag, dem 04.07.2024 um 19:00 Uhr im Versammlungsraum (1. OG) der Feuerwehrtechnischen Zentrale Neustadt a. Rbge. (Nienburger Straße 50a, 31535 Neustadt a. Rbge.)

eingeladen. Teilnehmer sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (§ 10 Ziffer 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

Tagesordnung:

1. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

2. Informationen zum Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens

3. Verschiedenes

Die Mitglieder des Vorstandes der TG und ihre persönlichen Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Stimmenvereinigung ist nicht zulässig.

Ist ein Teilnehmer an der Wahrnehmung des Termins verhindert, so kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat jedoch nur eine Stimme, auch wenn er selbst Teilnehmer ist. Die Vollmacht muss zu Beginn des Termins vorliegen, die Unterschrift muss öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können hier heruntergeladen werden.


 

Otternhagen Bildrechte: ArL Leine-Weser

Otternhagen

Vereinfachte Flurbereinigung Otternhagen

Informationen zum Verfahren

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