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Neugestaltungsgrundsätze

Flurbereinigung Wunstorf-Nord


Die Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes (Neugestaltungsgrundsätze) wurden aufgestellt und liegen zur Abstimmung mit den Träger öffentlicher Belange, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und der vom Land Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen vor.

Gemäß § 5 NGUVP (Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.

  Bildrechte: ArL LW PG 4.1.1
Gebietskarte

Ansprechpartnerin:

Projektleiterin
Frau Jennifer Weiß
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202

Unternehmensflurbereinigung Wunstorf-Nord

weitere Informationen zum Verfahren

  Bildrechte: ArL LW

Unterlagen zu den Neugestalltungsgrundsätzen

Unterlagen für die Vorprüfung nach § 5 NUVPG

  UVP-Vorprüfung
(0,39 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2018
zuletzt aktualisiert am:
19.12.2018

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Projektleiterin
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202

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