Neugestaltungsgrundsätze
Flurbereinigung Wunstorf-Nord
Die Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes (Neugestaltungsgrundsätze) wurden aufgestellt und liegen zur Abstimmung mit den Träger öffentlicher Belange, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und der vom Land Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen vor.
Gemäß § 5 NGUVP (Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.
Projektleiterin
Frau Jennifer Weiß
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202
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Unterlagen zu den Neugestalltungsgrundsätzen
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.10.2018
zuletzt aktualisiert am:
19.12.2018
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
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