Öffentliche Bekanntmachung - Änderung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Hannoversche Moorgeest
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.04.2018 die festgestellten Wertermittlungsergebnisse geändert.
In dem Flurbereinigungsverfahren Hannoversche Moorgeest festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung wurden aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen geändert. Die verfügten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf Kapitel 5 des Wertermittlungsrahmens (Basisbodenwert, Parzellierung und Trennung Bodenwert und Bestandswert).
Die Änderungen betreffen mit Holz bestandene Flächen im Flurbereinigungsverfahren. Die betroffenen Bereiche sind im Bekanntmachungstext gelistet.
Den vollständigen Bekanntmachungstext und den geänderten Wertermittlungsrahmen stehen als Download in der Infospalte zur Verfügung.
Außerdem können der geänderte Wertermittlungsrahmen und die daraus resultierenden neuen Nachweise beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Ansprechpartner ist:
Herr Aaron Steins
Tel: +49 5121 6970-165
Fax: +49 5121 6970-202
Hannoversche Moorgeest / Fotgraf: Stahl-NLWKN
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.06.2018
zuletzt aktualisiert am:
13.06.2018