3. Änderung des Planes über die gemeinschaflichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Plan nach § 41
Flurbereinigung Kirchdorf
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Auszug aus der Karte
Die dritte Änderung des Planes nach § 41 wurde am 7.02.2020 genehmigt.
Art und Umfang der Planungen sind den nebenstehenden Unterlagen zu entnehmen.
Ferner liegen die Plangenehmigung und die Planunterlagen in der Zeit vom
vom 23.03.2020 bis zum 06.04.2020
im Rathaus I (Bauverwaltungsamt, Frau Böttcher, Zimmer 210), Bermamtstraße 5, 30890 Barsinhausen, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 3. Änderung des Planes nach § 41 FurbG und Auslegung der Unterlagen
Die vollständigen Texte finden Sie in den unten stehenden Unterlagen
Kirchdorf
Inhaltsverzeichnis und Genehmigung