Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
Vereinfachte Flurbereinigung Billerbach-Rethmar
Im Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar ist der Plan nach § 41 FlurbG vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser aufgestellt worden.
Der Wege- und Gewässerplan wurde am 28.12.23 genehmigt.
Der Plan wurde zuvor mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und den betroffenen Trägern Öffentlicher Belange abgestimmt. Die Umweltauswirkungen wurden im Zuge der Planaufstellung bewertet. Den nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinigungen wurde ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu den Maßnahmen zu äußern.
Art und Umfang der Planungen entnehmen Sie bitte den Download-Objekten.
Projektleiterin
Frau Jennifer WeißTel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202
Bildrechte: ArL Leine-Weser
Der Billerbach
Deckblatt und textlicher Teil
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