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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Vereinfachte Flurbereinigung Billerbach-Rethmar


Im Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar ist der Plan nach § 41 FlurbG vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser aufgestellt worden.

Der Wege- und Gewässerplan wurde am 28.12.23 genehmigt.

Der Plan wurde zuvor mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und den betroffenen Trägern Öffentlicher Belange abgestimmt. Die Umweltauswirkungen wurden im Zuge der Planaufstellung bewertet. Den nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinigungen wurde ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu den Maßnahmen zu äußern.

Art und Umfang der Planungen entnehmen Sie bitte den Download-Objekten.


Auszug aus der Karte zum Plan nach § 41   Bildrechte: www.lgln.niedersachsen.de
Auszug aus der Karte zum Plan nach § 41



Projektleiterin

Frau Jennifer Weiß
Tel: +49 5121 6970-163
Fax: +49 5121 6970-202
Bildrechte: ArL Leine-Weser

Der Billerbach

Informationen zum Verfahren

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