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Vorzeitige Ausführungsanordnung

Vereinfachte Flurbereinigung Hannoversche Moorgeest


Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans wurde mit Wirkung zum


15.04.2024, 0.00 Uhr

angeordnet.

Das bedeutet unter anderem:

  • Mit diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan (in der Fassung des Nachtrags 2) vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen. Die eingebrachten Flurstücke gehen rechtlich unter und an deren Stelle tritt der neue Bestand.
  • Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG).
  • Anträge auf Ausgleich des Wertunterschiedes bei Pachtverhältnissen und Auflösung des Pachtverhältnisses sind spätestens drei Monate nach Erlass der Ausführungsanordnung bei der Flurbereinigungsbehörde - Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser - zu stellen (§ 71 FlurbG).
  • Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser wird zeitnah die Kataster- und Grundbuchberichtigung veranlassen.
  • ...

Der tatsächliche Besitzübergang wurde einzelvertraglich vereinbart. Regelungen oder Bestimmungen zur Überleitung nach § 62 (Abs. 2) können daher entfallen.

Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs.

Ausführlicheres insbesondere rechtliche Details entnehmen sie bitte den

Unterlagen zur vorzeitigen Ausführungsanordnung

Die Gebietsabgrenzung und den vollständigen Bekanntmachungstext können Sie sich hier herunterladen

Torfmoosneubildung_im_Bissendorfer Moor_nach_Baumanahmen   Bildrechte: NLWKN

Torfmoosneubildung_im_Bissendorfer Moor_nach_Baumanahmen

Unterlagen zur vorzeitigen Ausführungsanordnung

Die Gebietsabgrenzung und den vollständigen Bekanntmachungstext können Sie sich hier herunterladen

  vollständiger Bekanntmachungstext

  Gebietskarte

Vereinfachte Flurbereinigung Hannoversche Moorgeest

weitere Informationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Aaron Steins

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Produktverantwortlicher Flurbereinigung
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel: +49 5121 6970-165
Fax: +49 5121 6970-202

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