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Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Flurbereinigung Wunstorf-Nord


Im Flurbereinigungsverfahren Wunstorf-Nord werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt (§ 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)).

Die während der Auslegung und Anhörung vorgetragenen Einwendungen wurden wie folgt berücksichtigt:


Gemarkung

Flur

Flurstück

Veränderung

Blumenau

7

40/9, 40/12

Ergänzung eines Heckenabschlags an der südlichen Flurstücksgrenze.
(Nutzungsart Wertklasse A 51 -> A 49)

Blumenau

7

40/13

Ergänzung eines Heckenabschlags (Nutzungsart Wertklasse A 51 -> A 49) sowie eines Einzelbaumabschlags an der südlichen Flurstücksgrenze.


Die Änderungen sind in die Wertermittlungskarte übernommen worden. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden hiermit als verbindlich für das weitere Verfahren festgestellt.

Die Wertermittlungsergebnisse sind aus den Wertermittlungskarten ersichtlich. Der Wertermittlungsrahmen und die Karten liegen einen Monat nach dieser Bekanntgabe im Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4 in Hildesheim im Zimmer A 416 nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 05121/6970-168 (Herr Gabor) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Begründung

Die Wertermittlung ist unter der Leitung des Amtes vorgenommen worden. Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung lagen für zwei Wochen vom 26.10. bis 06.11.2020 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus und sind ihnen im Anhörungstermin am 12.11.2020 erläutert worden. Die o.a. Änderungen wurden vorgenommen und in die Wertermittlungskarten übernommen. Damit wurden begründete Einwendungen behoben. Die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Unternehmensflurbereinigung Wunstorf-Nord

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