Vermessungsdienstleistungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
Beabsichtigte Beauftragungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Bei der Beauftragung von ÖbVI in Flurbereinigungsverfahren gilt folgendes Verfahren:
- Vor der Beauftragung erfolgt eine Bekanntmachung auf dieser Internetseite (in der nebenstehenden Spalte unter "Übersicht beabsichtiger Beauftragungen"), um den ÖbVI die Gelegenheit zu geben, Interesse an der Durchführung der Vermessungsarbeiten zu bekunden.
- Das jeweilige Amt für regionale Landesentwicklung wird, soweit möglich, mindestens drei geeignete ÖbVI zur Angebotsabgabe auffordern. Besteht ein im Wesentlichen gleichbleibender Bewerberkreis, so wird zwischen den einzelnen Bewerbern regelmäßig gewechselt.
- Die Aufforderung zur Angebotsabgabe darf nicht auf die Abgabe eines verbindlichen Preisangebots gerichtet sein. Auch darf keine Selbstbindung hinsichtlich der für die Leistungserbringung erforderlichen Stundenzahl verlangt werden. Lediglich Kostenschätzungen sind zulässig.
- Um eine Entscheidung über die Eignung eines Anbieters treffen zu können, darf das Amt für regionale Landesentwicklung bestimmte Nachweise, wie z.B. Referenzlisten verlangen. Dabei wird die geringe Erfahrung von Markteinsteigern nicht als Auswahlkriterium herangezogen.
Übersicht der zu vergebenden Vermessungsaufträge
Neben der Musterbekanntmachung finden Sie gegebenenfalls hier die Kurzbeschreibungen der Vermessungsdienstleistungen, mit denen ÖbVI beauftragt werden sollen.