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Renaturierung des Billerbachs bei Sehnde: Ein weiterer Schritt zum Umweltschutz

Landesbeauftragte Frauke Patzke überreicht die Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes für das Flurbereinigungsverfahren Billerbach-Rethmar.


Bei einem Besuch der Stadt Sehnde am 8. Feburar 2024 überreichte Frauke Patzke die Plangenehmigung des Planes nach § 41 für die Flurbereinigung Billerbach-Rethmar. Im Rathaus der Stadt nahmen diese Axel Friehe, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft (TG) und Bürgermeister Olaf Kruse unter Beteiligung des TG-Vorstandes, weiterer Vertreter der Stadt und des Unterhaltungsverbandes (UHV) Fuhse-Aue Erse entgegen.

Damit liegen im 166 ha großen Bodenordnungsverfahren, in dem im Jahr 2023 bereits die vorläufige Besitzeinweisung durchgeführt werden konnte, die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für weitere 1,4 km naturnahe Gestaltung des Billerbaches, einzelne Rekultivierungsmaßnahmen der TG sowie die Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen von Stadt und TG vor.

Alle Teilnehmenden lobten die gute Zusammenarbeit zwischen TG-Vorstand, Stadt, UHV und Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser. Unterschiedliche Interessen aus Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz und seitens der Stadt konnten hier im Rahmen der Vorstandsarbeit beraten, entwickelt und letztendlich zusammengebracht werden.

Finanziert werden soll die Renaturierung des Billerbaches durch Fördergelder aus der Fließgewässerentwicklung über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Kosten belaufen sich auf ca. 500.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch die Stadt und den UHV 42 erfolgen und ist, nach Bewilligung der noch zu beantragenden Fördergelder, für das Jahr 2025 geplant.


Zum Hintergrund

Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahen Billerbach-Rethmar wurde mit Beschluss vom 27.09.2018 angeordnet. Das Flurneuordnungsgebiet befindet sich in Teilen der Fluren 13 und 14 der Gemarkung Rethmar und gehört zur Stadt Sehnde (Region Hannover).

Geplant sind Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Landschaftspflege und der Naherholung. In diesem Zusammenhang soll die Gewässerentwicklung durch Ausweisung von Gewässerrandstreifen ermöglicht werden und die Neustrukturierung und Arrondierung der Flächen erfolgen.

Weitere Infos finden Sie unter:

https://www.arl-lw.niedersachsen.de/flurbereinigung/in_der_region_hannover/billerbach-rethmar-168173.html



Bei der Übergabe des Bescheids Sehnde   Bildrechte: ArL Leine-Weser
V.l.: Edgar Bäkermann (Ausschuss "Stadtentwicklung und Umwelt", Stadt Sehnde), Otto Hartmann, Axel Friehe (beide TG Billerbach-Rethmar), Frauke Patzke (Landesbeauftragte), Olaf Kruse (Bürgermeister), Godehard Kraft (TG/Stadt Sehnde), Steffen Hipp (UHV)
Ansprechpartnerin
Jennifer Weiß
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Tel.: +49 5121 6970-163
E-Mail: jennifer.weiß@ArL-LW.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2024
zuletzt aktualisiert am:
13.02.2024

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