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Neue Förderrichtlinie „Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen“

Bundeslandwirtschaftsministerium fördert nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich


Mit der „Richtlinie über die Förderung der Einrichtung von Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten“ fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neben den bereits etablierten „digitalen Experimentierfeldern in der Landwirtschaft“ jetzt Zukunftsbetriebe und erstmals auch Zukunftsregionen. Unter besonderer Berücksichtigung leistungsstarker Mobilfunk- (5G, LTE) und Breitbandnetze sollen Ideen und Handlungsansätze identifiziert werden, um die nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich voranzutreiben und zudem auch die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räume zu stärken. Damit hat die Förderrichtlinie zwei Zielrichtungen (Module):

  • Ziel der Einrichtung der Zukunftsbetriebe ist es, den Nutzen der Digitalisierung für die heimische Landwirtschaft weiter zu erforschen und damit eine zukunftsfähige Entwicklung dieser zu unterstützen.
  • Ziel der Einrichtung von Zukunftsregionen ist es, die Chancen der Digitalisierung auch in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen (z. B. Landhandel oder Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte) zu nutzen.

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BMEL

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2021
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2021

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