Aufruf zur Interessenbekundung für Projektvorschläge im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“
Die Richtlinie „Soziale Innovation“ fördert in den Handlungsfeldern
-
Arbeitswelt im Wandel
-
Daseinsvorsorge
Projekte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Sinne einer Anteilsfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von maximal 750.000€. Die Laufzeit eines Projektes ist auf maximal 33 Monate beschränkt.
Der Ablauf im Überblick:
Februar 2019 | Veröffentlichung des Förderaufrufs auf der Homepage der NBank |
20.02.2019 | Workshop der Stellen für Soziale Innovation zum Interessenbekundungsverfahren in Hannover |
30.04.2019 | Stichtag Abgabe von Interessenbekundungen bei der NBank |
29.08.2019 |
Information der Träger, deren Interessenbekundungen ausgewählt wurden mit der Bitte um Einreichung eines Antrags |
18.10.2019 | Stichtag zur Abgabe eines Antrages bei der NBank |
16.12.2019 | Beginn der Bewilligungen durch die NBank |
ab 01.01.2020 | Frühester Projekt- und Förderbeginn |
Weitere Informationen können dem Aufruf des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europangelegenheiten und Regionaler Entwicklung entnommen werden