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Ökologische Durchgängigkeit der Rodenberger Aue läuft mit EU-Fördermitteln

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser baut Umgehungsgerinne


Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kommt der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den natürlich entstandenen Fließgewässersystemen eine vorrangige Bedeutung zu.

Auf dem landeseigenen Gebiet der Rodenberger Aue befindet sich die Maschmühle, welche seit 1988 in Privathand ist. Das Land Niedersachsen verfügt weiterhin über das Staurecht.

Die Maschmühle diente in den vergangenen Jahrhunderten als Getreidemühle, als Pumpwerk für das Solewasser in das Gradierwerk und zuletzt der Stromerzeugung. Nach dem Verkauf 1988 ist sie vom Käufer und dem eigens dafür gegründeten Mühlenverein umfassend renoviert worden. Die Maschmühle steht heute unter Denkmalschutz und grenzt unmittelbar an die ebenfalls denkmalgeschützte landeseigene Wehranlage.

Die Wehranlage ist vom hiesigen Domänenpächter regelmäßig unterhalten worden und wurde im Jahre 1986 grundlegend saniert.

Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde die Diskussion um die Wehranlage wiederaufgenommen und ab 2005 nach Varianten zur Erreichung der ökologischen Durchgängigkeit gesucht. Das Land selbst hat eine Vorbildfunktion bei der Umsetzung europäischer Vorgaben, daher wurde im Arbeitskreis „Gewässerentwicklung Rodenberger Aue“ 2011 vereinbart, spätestens mit Ablauf des Domänenpachtvertrages zum 30.09.2020 eine einvernehmliche Regelung für die Zukunft zu finden.

Gespräche mit dem Landkreis Schaumburg, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Unterhaltungsverband 53 (UHV 53) sowie ein anschließendes Gespräch mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) machten die Priorität der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (Schwerpunktziel der Nds. Naturschutzstrategie) wiederholt deutlich.

Aufgrund der Eigentümerfunktion des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) obliegen dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL L-W) die Trägerschaft und die Entscheidungsgewalt in Hinblick auf die Wehr- und Wasserkraftanlage.

Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit über eine Umgehungsgerinne ist unumgänglich. Danach würde für die Wasserkraftnutzung nur noch eine geringe Wassermenge zur Verfügung stehen. Aus der Vergangenheit konnte bei einer Stromerzeugung von ca. 100.000 – 120.000 KWH von einem Ertrag von ca. 10.000 € ausgegangen werden, bei reduzierten Wassermengen werden es entsprechend weniger. Dem stehen aber Reparatur- und Modernisierungskosten an Turbine und Wehranlage in sechsstelliger Höhe gegenüber. Eine EU-Förderung der Durchgängigkeitsherstellung ist nur bei Aufgabe der Wasserkraftnutzung möglich. Die Frage des Weiterbetriebes der Wasserkraftnutzung stellt sich daher betriebswirtschaftlich und aus Sicht der Landeshaushaltsordnung (LHO) nicht.

Die Voruntersuchungen für die geplante Baumaßnahme in Rodenberg (Vermessung, Hydraulik, Ökologie, Baugrund, Tragwerksplanung) sind abgeschlossen, der entsprechende Förderantrag wurde im August 2018 gestellt und das NLWKN, Betriebsstelle Süd in Braunschweig, hat die Genehmigungsunterlagen erstellt. Mit Datum vom 05. Juni 2019 wurde das Zuwendungsschreiben von der Bewilligungsstelle für EU-Zahlungen übermittelt.

Aufbauend auf der Anfang September 2019 erfolgten Submission, ist der Start der Baumaßnahmen auf Ende 2019 terminiert.

  Bildrechte: NLWKN
Wehr Maschmühle
Leer   Bildrechte: NLWKN

Rodenberger Aue

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